Sogar Lehrlinge zahlen schon Steuer

Durch die bereits weit fortgeschrittene Steuerprogression ist die Lehrlingsentschädigung im Gegensatz zu vergangenen Jahren nun im dritten Lehrjahr (da beträgt sie zwischen 3500 und 5500 Schilling) steuerpflichtig, erklärte Schöls.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt (1985)
Ort / Verlag / Datum:26.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Schöls, Alfred
Kohlmaier, Herbert
Ettmayer, Wendelin
Klassifikation:336.2.026 Steuerbemessung
336.2.026 Steuerbelastung
351.713 Abgabenordnung
331.761 Lehrlinge
331.113 Arbeitnehmer, jugendliche
331.881 ÖGB: Fraktion christlicher Gewerkschafter
329F ÖVP: AAB
328.14 Regierungspolitik
336.2 Lohnsteuer
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2.026 Steuerbemessung Dokument Nr. A-465241 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage