Unentschuldigtes Fernbleiben nach 'Androhung' eines Krankenstandes : OGH 4 Ob 48/85 v.23.4.1985

Ist ein Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig, muss er zumindest an den Tagen, an denen er zu keiner ärztlichen Untersuchung vorgeladen ist, zur Arbeit erscheinen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:30.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-463490 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage