Zeit reif für Jugendgerichtsgesetz : Fröhlich-Sandner urgiert Verabschiedung im Ausschuss

Als wohl wesentlichsten Punkt des Entwurfs bezeichnete die Ministerin, dass die Jugendgerichtsbarkeit auf die Achtzehn-bis Neunzehnjährigen ausgedehnt werden soll. Erleichterungen für bedingte Entlassung aus der Jugendhaft, Einschränkungen bei der Untersuchungshaft.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:09.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Fröhlich-Sandner, Gertrude
Klassifikation:343.121 Jugendgerichte
343.121 Jugendstrafrecht
343.87 Resozialisierung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als wohl wesentlichsten Punkt des Entwurfs bezeichnete die Ministerin, dass die Jugendgerichtsbarkeit auf die Achtzehn-bis Neunzehnjährigen ausgedehnt werden soll. Erleichterungen für bedingte Entlassung aus der Jugendhaft, Einschränkungen bei der Untersuchungshaft.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog