Werkswohnung Nach MRG und MG : OGH 1 Ob 505/85 v.29.1.1985 - MRG: 1 Abs.2 Z.2

Durch die Ausnahmebestimmung des 1 Abs.2 Z.2 MRG ergibt sich für die dort genannten Bestandsobjekte gegenüber der bisherigen Rechtslage ein engerer Anwendungsbereich der mietrechtlichen Schutzbestimmungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.833 Werkswohnung
347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Durch die Ausnahmebestimmung des 1 Abs.2 Z.2 MRG ergibt sich für die dort genannten Bestandsobjekte gegenüber der bisherigen Rechtslage ein engerer Anwendungsbereich der mietrechtlichen Schutzbestimmungen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog