Strafbarkeit des Zitats : OLG Wien 27 Bs 31/85 v.31.1.1985
Die wahrheitsgetreue Wiedergabe einer Äusserung einer anderen Person bildet schon begrifflich keinen Angriff gegen deren Ehre. Kritik an politischen Äusserungen durch eine hiezu hinlänglich kompetente Person ist grundsätzlich nicht strafbar.
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Veröffentlicht in: | Medien und Recht (1985; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.751 Medienrecht
343.632 Ehrenbeleidigung 343.2/.7 Strafrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die wahrheitsgetreue Wiedergabe einer Äusserung einer anderen Person bildet schon begrifflich keinen Angriff gegen deren Ehre. Kritik an politischen Äusserungen durch eine hiezu hinlänglich kompetente Person ist grundsätzlich nicht strafbar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |