Strafbarkeit des Zitats : OLG Wien 27 Bs 31/85 v.31.1.1985

Die wahrheitsgetreue Wiedergabe einer Äusserung einer anderen Person bildet schon begrifflich keinen Angriff gegen deren Ehre. Kritik an politischen Äusserungen durch eine hiezu hinlänglich kompetente Person ist grundsätzlich nicht strafbar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medien und Recht (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.751 Medienrecht
343.632 Ehrenbeleidigung
343.2/.7 Strafrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die wahrheitsgetreue Wiedergabe einer Äusserung einer anderen Person bildet schon begrifflich keinen Angriff gegen deren Ehre. Kritik an politischen Äusserungen durch eine hiezu hinlänglich kompetente Person ist grundsätzlich nicht strafbar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog