Verspäteter Antrag auf steuerfreien Betrag : VwGH 83/13/0210, 0220 v.16.1.1985 / EStG: 9 Abs.3

Unter 'Erklärung über den Gewinn des betreffenden Wirtschaftsjahres' kann sinnvollerweise nur die erste, ursprüngliche Abgabenerklärung, nicht aber eine später vorgelegte berichtigte Abgabenerklärung verstanden werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
658.155 Gewinne, betriebliche
351.713 Abgabenordnung
336.07 Finanzverwaltung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer Dokument Nr. A-461009 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage