Gendarmeriebeamter war als Taxilenker nebenbeschäftigt : Verwaltungsgerichtshof vom 14. Jänner 1985, Zl.84/12/0093

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine unzulässige Nebenbeschäftigung nicht erst vor, wenn dadurch bei dienstlichen Verrichtungen des Beamten tatsächlich eine Befangenheit verursacht wird. Eine Nebenbeschäftigung ist viel mehr schon dann unzulässig, wenn durch ihre...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:25.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.083.92 Beamte: Nebenerwerb
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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