Gendarmeriebeamter war als Taxilenker nebenbeschäftigt : Verwaltungsgerichtshof vom 14. Jänner 1985, Zl.84/12/0093
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine unzulässige Nebenbeschäftigung nicht erst vor, wenn dadurch bei dienstlichen Verrichtungen des Beamten tatsächlich eine Befangenheit verursacht wird. Eine Nebenbeschäftigung ist viel mehr schon dann unzulässig, wenn durch ihre...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.083.92 Beamte: Nebenerwerb
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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