Gendarmeriebeamter war als Taxilenker nebenbeschäftigt : Verwaltungsgerichtshof vom 14. Jänner 1985, Zl.84/12/0093

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine unzulässige Nebenbeschäftigung nicht erst vor, wenn dadurch bei dienstlichen Verrichtungen des Beamten tatsächlich eine Befangenheit verursacht wird. Eine Nebenbeschäftigung ist viel mehr schon dann unzulässig, wenn durch ihre...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:25.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.083.92 Beamte: Nebenerwerb
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.083.92 Beamte: Nebenerwerb Dokument Nr. A-460517 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage