Der Konkretisierungsauftrag der Verwaltung beim Vollzug öffentlich-rechtlicher Normen

Es ist daher notwendig, die Vertretbarkeitslehre in der gesetzestechnisch einfachsten und rationellesten Weise, nämlich durch eine der oben angeregten Generalklauseln in der Verwaltungsgerichtsordnung einzuführen / Die Rechtsprechung behält es gerade auf diese Weise in der Hand, dass ihr eine im Hin...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1985; Nr 12; S 645-651)
VerfasserIn: Schmidt-Eichstaedt, Gerd
Ort / Verlag / Datum:15.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.9 Verwaltungsrecht
35.07 Verwaltung, öffentliche
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist daher notwendig, die Vertretbarkeitslehre in der gesetzestechnisch einfachsten und rationellesten Weise, nämlich durch eine der oben angeregten Generalklauseln in der Verwaltungsgerichtsordnung einzuführen / Die Rechtsprechung behält es gerade auf diese Weise in der Hand, dass ihr eine im Hinblick auf Art.19 Abs.4 GG 'hinreichende' Prüfungsbefugnis verbleibt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog