Schadenersatz des Werkunternehmers aus Besitzverletzung
Besitz als sonstiges Recht i. S. des 823 I BGB / Der dem Werkunternehmer entstehende Schaden beruht lediglich auf seiner Erfüllungspflicht (631 BGB) in Verbindung mit der Gefahrtragungsregelung des 644 I BGB.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 25; S 1450-1452)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 19.06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.44 Werkverträge
347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Besitz als sonstiges Recht i. S. des 823 I BGB / Der dem Werkunternehmer entstehende Schaden beruht lediglich auf seiner Erfüllungspflicht (631 BGB) in Verbindung mit der Gefahrtragungsregelung des 644 I BGB. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |