Auskunftsverweigerungsrecht für Lohnsteuerhilfevereine?

Mitglieder des Vorstands eines Lohnsteuerhilfevereins und Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bedient, können sich der Aufsichtsbehörde gegenüber grundsätzlich nicht auf eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit berufen. Ausnahmsweise können dies Angehörige der st...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 26)
VerfasserIn: Wilhelm, Rainer
Ort / Verlag / Datum:28.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.2 Vereine
336.2 Steuerrecht
659.235:336.2 Steuerberater
347.943.5 Berufsgeheimnis
347.146 Zeugen: Zivilprozess
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mitglieder des Vorstands eines Lohnsteuerhilfevereins und Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bedient, können sich der Aufsichtsbehörde gegenüber grundsätzlich nicht auf eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit berufen. Ausnahmsweise können dies Angehörige der steuerberatenden Berufe, die für einen Lohnsteuerhilfeverein tätig sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog