Auskunftsverweigerungsrecht für Lohnsteuerhilfevereine?
Mitglieder des Vorstands eines Lohnsteuerhilfevereins und Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bedient, können sich der Aufsichtsbehörde gegenüber grundsätzlich nicht auf eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit berufen. Ausnahmsweise können dies Angehörige der st...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 26)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 28.06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.2 Vereine
336.2 Steuerrecht 659.235:336.2 Steuerberater 347.943.5 Berufsgeheimnis 347.146 Zeugen: Zivilprozess |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mitglieder des Vorstands eines Lohnsteuerhilfevereins und Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bedient, können sich der Aufsichtsbehörde gegenüber grundsätzlich nicht auf eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit berufen. Ausnahmsweise können dies Angehörige der steuerberatenden Berufe, die für einen Lohnsteuerhilfeverein tätig sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |