Staatliche Finanzhilfe für Privatschulen : BVerwG v.30.11.1984
Art.7 Abs.4 GG enthält keine Bestandsgarantie für die einzelne private Ersatzschule diese hat einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf staatliche Finanzhilfe nur nach Massgabe dessen, was zur Erhaltung des privaten Ersatzschulwesens als Institution vonnöten war.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 12; S 486-488)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371 Schulwesen
342.7 Grundgesetz, Bonner 338.983 Subventionen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!