Staatliche Finanzhilfe für Privatschulen : BVerwG v.30.11.1984

Art.7 Abs.4 GG enthält keine Bestandsgarantie für die einzelne private Ersatzschule diese hat einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf staatliche Finanzhilfe nur nach Massgabe dessen, was zur Erhaltung des privaten Ersatzschulwesens als Institution vonnöten war.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 12; S 486-488)
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371 Schulwesen
342.7 Grundgesetz, Bonner
338.983 Subventionen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Art.7 Abs.4 GG enthält keine Bestandsgarantie für die einzelne private Ersatzschule diese hat einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf staatliche Finanzhilfe nur nach Massgabe dessen, was zur Erhaltung des privaten Ersatzschulwesens als Institution vonnöten war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog