Abfindungsanspruch gegen den Arbeitgeber nach 113 Abs.3 BetrVG wegen nicht ausreichender Ausschöpfung aller Möglichkeiten einer Einigung über einen Interessenausgleich vor Betriebsstillegung : Bundesarbeitsgericht v.18.12.1984
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 24; S 1293-1297)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Betriebsstillegung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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