Dienstnehmerhaftung - Anerkenntnis des Arbeitnehmers : OGH 4 Ob 45/85 v.23.4.1985
Im Falle eines nach dem Schadenseintritt abgeschlossenen Vergleiches oder eines ebensolchen konstitutiven Anerkenntnisses kommt eine richterliche Mässigung des Ersatzbetrages nicht mehr in Betracht / Bei der Beantwortung der Frage, ob ein konstitutives oder ein deklaratives Anerkenntnis vorliegt, si...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Im Falle eines nach dem Schadenseintritt abgeschlossenen Vergleiches oder eines ebensolchen konstitutiven Anerkenntnisses kommt eine richterliche Mässigung des Ersatzbetrages nicht mehr in Betracht / Bei der Beantwortung der Frage, ob ein konstitutives oder ein deklaratives Anerkenntnis vorliegt, sind diese Erklärungen als Einheit zu beurteilen / Ein bloss deklaratives Anerkenntnis unterbricht - ebenso wie ein konstitutives - den Lauf der Fallfrist des 6 DNHG im Sinne des 1497 ABGB. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |