Dienstnehmerhaftung - Anerkenntnis des Arbeitnehmers : OGH 4 Ob 45/85 v.23.4.1985

Im Falle eines nach dem Schadenseintritt abgeschlossenen Vergleiches oder eines ebensolchen konstitutiven Anerkenntnisses kommt eine richterliche Mässigung des Ersatzbetrages nicht mehr in Betracht / Bei der Beantwortung der Frage, ob ein konstitutives oder ein deklaratives Anerkenntnis vorliegt, si...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:28.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Falle eines nach dem Schadenseintritt abgeschlossenen Vergleiches oder eines ebensolchen konstitutiven Anerkenntnisses kommt eine richterliche Mässigung des Ersatzbetrages nicht mehr in Betracht / Bei der Beantwortung der Frage, ob ein konstitutives oder ein deklaratives Anerkenntnis vorliegt, sind diese Erklärungen als Einheit zu beurteilen / Ein bloss deklaratives Anerkenntnis unterbricht - ebenso wie ein konstitutives - den Lauf der Fallfrist des 6 DNHG im Sinne des 1497 ABGB.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog