Vorrang der Änderungs-vor Beendigungskündigung : Bundesarbeitsgericht v.27.9.1984

Der Arbeitgeber muss nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit auch vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine beiden Parteien zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 17; S 1130-1134)
Ort / Verlag / Datum:20.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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