Das bundesgerichtliche Streikurteil : Fehlen einer einheitlichen Doktrin

Es ging davon aus, das öffentliche Recht der Schweiz lasse den kollektiven Arbeitskampf zum Überwinden von Pattsituationen zwischen den ihre Verhältnisse selber regelnden Sozialpartnern zu / Immerhin ergab sich, dass die postulierte Arbeitskampffreiheit eben auch die fristlose Entlassung als Kampfma...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:26.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ging davon aus, das öffentliche Recht der Schweiz lasse den kollektiven Arbeitskampf zum Überwinden von Pattsituationen zwischen den ihre Verhältnisse selber regelnden Sozialpartnern zu / Immerhin ergab sich, dass die postulierte Arbeitskampffreiheit eben auch die fristlose Entlassung als Kampfmassnahme decken könnte. Wesentlich war auch die Erkenntnis, dass die Ablehnung der Europäischen Sozialcharta durch den Ständerat auf einer gewissen Dominanz der Trennungstheorie beruht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog