Aufschiebende Wirkung und Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Schwerbehinderten

Legt der gekündigte Schwerbehinderte gegen den Zustimmungsbescheid der Hauptfürsorgestelle Widerspruch sowie Anfechtungsklage ein, so kann er auf Grund der aufschiebenden Wirkung vom Arbeitgeber verlangen, bis zum Abschluss des Widerspruchs-bzw. verwaltungsgerichtlichen Verfahrens weiterbeschäftigt...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 24; S 1287-1292)
VerfasserIn: Arendt, Uwe
Ort / Verlag / Datum:14.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.6 Invalidenanstellung
3-056.2 Behinderte
331.15 Betriebsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Legt der gekündigte Schwerbehinderte gegen den Zustimmungsbescheid der Hauptfürsorgestelle Widerspruch sowie Anfechtungsklage ein, so kann er auf Grund der aufschiebenden Wirkung vom Arbeitgeber verlangen, bis zum Abschluss des Widerspruchs-bzw. verwaltungsgerichtlichen Verfahrens weiterbeschäftigt zu werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog