Bietet 30 Abs.2 Z.6 MRG eine echte Kündigungsmöglichkeit?

Obwohl zwei Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sein müssen, nämlich das dringende Wohnbedürfnis und die regelmässige Verwendung der Wohnung, begnügen sich die Gerichte mit der regelmässigen Verwendung, um den Kündigungsgrund zu verneinen - Völlig gesetzwidrige Rechtsprechung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1985; Nr 17; S 289-291)
VerfasserIn: Medwed, Hans Günther
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Obwohl zwei Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sein müssen, nämlich das dringende Wohnbedürfnis und die regelmässige Verwendung der Wohnung, begnügen sich die Gerichte mit der regelmässigen Verwendung, um den Kündigungsgrund zu verneinen - Völlig gesetzwidrige Rechtsprechung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog