Finanzstrafrecht bald milder : Bankgeheimnis wird stärker geschützt

Die Grenze, ab welcher Schadenshöhe ein Fall vor Gericht muss, wurde von 500.000 S auf eine Million S angehoben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1985)
Ort / Verlag / Datum:14.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.359 Finanzstrafrecht
343.359 Steuerhinterziehung
336.719 Bankgeheimnis
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Grenze, ab welcher Schadenshöhe ein Fall vor Gericht muss, wurde von 500.000 S auf eine Million S angehoben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog