Finanzstrafrecht bald milder : Bankgeheimnis wird stärker geschützt
Die Grenze, ab welcher Schadenshöhe ein Fall vor Gericht muss, wurde von 500.000 S auf eine Million S angehoben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1985)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 14.06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.359 Finanzstrafrecht
343.359 Steuerhinterziehung 336.719 Bankgeheimnis |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Grenze, ab welcher Schadenshöhe ein Fall vor Gericht muss, wurde von 500.000 S auf eine Million S angehoben. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |