Die internationale Rechtshilfe bei Insidergeschäften

Die Konvention XVI kann nur übergangsrechtlich anwendbar sein. Der Testfall Santa Fe hat gezeigt, dass das Bundesgericht die Erfüllung eines Straftatbestandes bei Insidergeschäften bereits heute, ohne zusätzliche Insiderstrafnorm, bejaht (Urteile des Bundesgerichtes vom 26.1.1983).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1985)
VerfasserIn: Friedl, Georg
Ort / Verlag / Datum:05.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Bankwesen
341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche
341.241 Abkommen, internationale
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
USA
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Konvention XVI kann nur übergangsrechtlich anwendbar sein. Der Testfall Santa Fe hat gezeigt, dass das Bundesgericht die Erfüllung eines Straftatbestandes bei Insidergeschäften bereits heute, ohne zusätzliche Insiderstrafnorm, bejaht (Urteile des Bundesgerichtes vom 26.1.1983).
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog