Die Aufhebung des belasteten Anwartschaftsrechts ohne Zustimmung des Pfandgläubigers
Die Grundschuld erstreckt sich auch auf Zubehörstücke des Grundstücks, soweit sie dessen Eigentümer gehören. Hat dieser sie unter Eigentumsvorbehalt gekauft, so erfasst die Grundschuld die Anwartschftsrechte auf den Erwerb der Zubehörstücke. Der BGH ist der Ansicht, der Verkäufer und der Käufer könn...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 23)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 05.06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.466 Pfandrecht
336.71 Banken 336.77 Kredite 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Grundschuld erstreckt sich auch auf Zubehörstücke des Grundstücks, soweit sie dessen Eigentümer gehören. Hat dieser sie unter Eigentumsvorbehalt gekauft, so erfasst die Grundschuld die Anwartschftsrechte auf den Erwerb der Zubehörstücke. Der BGH ist der Ansicht, der Verkäufer und der Käufer könnten die Anwartschaftsrechte ohne Zustimmung des Grundschuldgläubigers mit der Massgabe aufheben, dass die Grundschuld an den Anwartschaftsrechten gegenstandslos werde. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |