Frist für Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte : BVerwG v.19.12.1984
48 Abs.4 Satz 1 VwVfG und Art.48 Abs.4 Satz 1 BayVwVfG finden Anwendung, wenn die Behörde nachträglich erkennt, dass sie den beim Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts vollständig bekannten Sachverhalt unzureichend berücksichtigt oder unrichtig gewürdigt und deswegen rechtswidrig entschieden h...
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Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.9 Verwaltungsrecht
35.07 Verwaltung, öffentliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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