Entscheidungsbesprechungen - 4 Abs 1 UrlG 27 Z 4 AngG : OGH 4 Ob 89/83 v.6.09.1983

Haben die Parteien eine verbindliche Vereinbarung über die Konsumierung eines Teiles des Erholungsurlaubes getroffen, dann war diese Abrede grundsätzlich für beide Teile verbindlich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1985; Nr 3)
VerfasserIn: Runggaldier, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Haben die Parteien eine verbindliche Vereinbarung über die Konsumierung eines Teiles des Erholungsurlaubes getroffen, dann war diese Abrede grundsätzlich für beide Teile verbindlich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog