Sportunfall beim Bundesheer : SchG Niederösterreich 1 C 601/84 v.18.4.1984

Der Unfall eines Offiziersstellvertreters, der bei einem im Rahmen einer vom Militärkommando angeordneten Heeresmeisterschaft stattfindenden Orientierungslauf zu Sturz kommt, steht als Dienstunfall unter Versicherungsschutz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.8:796 Sportunfall
355.1 Bundesheer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Unfall eines Offiziersstellvertreters, der bei einem im Rahmen einer vom Militärkommando angeordneten Heeresmeisterschaft stattfindenden Orientierungslauf zu Sturz kommt, steht als Dienstunfall unter Versicherungsschutz.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog