Die Jahresfrist für Rücknahme und Widerruf von begünstigenden Verwaltungsakten : Zu dem Beschluss des Grossen Senats des Bundesverwaltungsgerichts v.19.12.1984
Er bejaht die Geltung der Jahresfrist auch für Fehler in der Rechtsanwendung beim Erlass eines begünstigenden Verwaltungsaktes. Meint allerdings, die Jahresfrist beginne erst zu laufen, wenn die Behörde die Bearbeitung abgeschlossen habe.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 11; S 431-437)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.9 Verwaltungsrecht
347.439 Verjährung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!