Die Jahresfrist für Rücknahme und Widerruf von begünstigenden Verwaltungsakten : Zu dem Beschluss des Grossen Senats des Bundesverwaltungsgerichts v.19.12.1984

Er bejaht die Geltung der Jahresfrist auch für Fehler in der Rechtsanwendung beim Erlass eines begünstigenden Verwaltungsaktes. Meint allerdings, die Jahresfrist beginne erst zu laufen, wenn die Behörde die Bearbeitung abgeschlossen habe.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 11; S 431-437)
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.9 Verwaltungsrecht
347.439 Verjährung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Er bejaht die Geltung der Jahresfrist auch für Fehler in der Rechtsanwendung beim Erlass eines begünstigenden Verwaltungsaktes. Meint allerdings, die Jahresfrist beginne erst zu laufen, wenn die Behörde die Bearbeitung abgeschlossen habe.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog