Die Jahresfrist für Rücknahme und Widerruf von begünstigenden Verwaltungsakten : Zu dem Beschluss des Grossen Senats des Bundesverwaltungsgerichts v.19.12.1984
Er bejaht die Geltung der Jahresfrist auch für Fehler in der Rechtsanwendung beim Erlass eines begünstigenden Verwaltungsaktes. Meint allerdings, die Jahresfrist beginne erst zu laufen, wenn die Behörde die Bearbeitung abgeschlossen habe.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 11; S 431-437)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.9 Verwaltungsrecht
347.439 Verjährung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Er bejaht die Geltung der Jahresfrist auch für Fehler in der Rechtsanwendung beim Erlass eines begünstigenden Verwaltungsaktes. Meint allerdings, die Jahresfrist beginne erst zu laufen, wenn die Behörde die Bearbeitung abgeschlossen habe. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |