34 KollV für Angestellte der Versicherungsunternehmungen - Innendienst : OGH 4 Ob 121/83 v.11.12.1984, 23: Zur Entlassung eines Angestellten nach Erlangung des Definitivums
Sieht eine kollektivvertragliche Disziplinarordnung als Voraussetzung einer Entlassung eines Angestellten die vorherige Zustimmung der Disziplinarkommission vor, so ist eine ohne Disziplinarverfahren ausgesprochene Entlassung des AG rechtsunwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1985; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
368.03 Versicherungswirtschaft 331.116 Kollektivverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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