34 KollV für Angestellte der Versicherungsunternehmungen - Innendienst : OGH 4 Ob 121/83 v.11.12.1984, 23: Zur Entlassung eines Angestellten nach Erlangung des Definitivums
Sieht eine kollektivvertragliche Disziplinarordnung als Voraussetzung einer Entlassung eines Angestellten die vorherige Zustimmung der Disziplinarkommission vor, so ist eine ohne Disziplinarverfahren ausgesprochene Entlassung des AG rechtsunwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1985; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
368.03 Versicherungswirtschaft 331.116 Kollektivverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sieht eine kollektivvertragliche Disziplinarordnung als Voraussetzung einer Entlassung eines Angestellten die vorherige Zustimmung der Disziplinarkommission vor, so ist eine ohne Disziplinarverfahren ausgesprochene Entlassung des AG rechtsunwirksam. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |