34 KollV für Angestellte der Versicherungsunternehmungen - Innendienst : OGH 4 Ob 121/83 v.11.12.1984, 23: Zur Entlassung eines Angestellten nach Erlangung des Definitivums

Sieht eine kollektivvertragliche Disziplinarordnung als Voraussetzung einer Entlassung eines Angestellten die vorherige Zustimmung der Disziplinarkommission vor, so ist eine ohne Disziplinarverfahren ausgesprochene Entlassung des AG rechtsunwirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
368.03 Versicherungswirtschaft
331.116 Kollektivverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-452956 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage