863 ABGB: 29 AngG : OGH 4 Ob 81/82 v.14.09.1982

Die Parteien können von der vereinbarten Form für Abmachungen zu jeder Zeit einverständlich, und zwar gemäss 863 ABGB auch stillschweigend wieder abgehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-452951 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage