Tariflicher Urlaubsanspruch : Rückwirkende Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines Tarifvertrages
Wird auf Grund eines Tarifvertrags ein Arbeitsverhältnis wegen der Feststellung des Rentenversicherungsträgers, dass der Arbeitnehmer berufs-oder erwerbsunfähig sei, rückwirkend als beendet erklärt, kann hierdurch ein wegen Zeitablaufs erloschener Urlaubsanspruch nicht erneut entstehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
368-013 Arbeitsunfähigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht | Dokument Nr. A-451921 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |