Ausgleichszulage - Gnadenpension : OLG Wien 31 R 18/85 v.24.1.1985

Monatliche Zuwendungen sind als Gnadenpension eines privaten Dienstgebers im Sinne des 292 Abs.4 ASVG zu qualifizieren, wenn es sich bei dieser Zuwendung um eine Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.171 Altersversorgung, betriebliche
351.83(094.5) ASVG
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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