Zur Verpflichtung des deutschen Richters, in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen mitzuwirken
Der zuständige deutsche Richter darf sich unter Berufung auf die richterliche Unabhängigkeit auch dann nicht weigern, eine Rechtshilfeersuchen auszuführen, wenn das ausländische Strafverfahren des Rechtsstaatsprizip oder Verfahrensgrundrechte missachtet. Die deutschen Rechtshilfebehörden sollten die...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsche Richterzeitung (1985; Nr 5; S 161-168)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche
342.7 Menschenrechte 347.962 Richter |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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