7 UrhG (1 Abs.1 UrhG) : OLG Wien 1 R 237/84 v.24.1.1985

Ein SV-Gutachten ist ein Werk der Literatur im Sinn des 1 UrhG - Werke von Gerichtssachverständigen und von nicht amtlichen Sachverständigen im Verwaltungsverfahren (52 Abs.2 AVG) sind keine amtlichen Werke im Sinn des 7 UrhG).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medien und Recht (1985; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
340.69 Sachverständige, gerichtliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein SV-Gutachten ist ein Werk der Literatur im Sinn des 1 UrhG - Werke von Gerichtssachverständigen und von nicht amtlichen Sachverständigen im Verwaltungsverfahren (52 Abs.2 AVG) sind keine amtlichen Werke im Sinn des 7 UrhG).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog