Das Recht auf Arbeit im bundesdeutschen, österreichischen und schweizerischen Verfassungsrecht
Daraus ergibt sich, dass das Recht auf Arbeit, verankert in Art.1 Europäische Sozialcharta, in Österreich kein subjektives Recht ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1985; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.734 Recht auf Arbeit
331.116 Tarifverträge 331.6F Mobilität: Arbeitsmarkt 331.6 Arbeitsmarkt 331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz 34.05 Rechtsvergleichung |
Region: | BRD
Österreich Schweiz |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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