55 Tir StrassenG LGBl 1951/1 (20 BStG 1971) - Vorfragenbeurteilung : OGH 7 Ob 609/83 v.17.11.1983

Im ausserstreitigen Verfahren zur Festsetzung der Höhe der Enteignungsentschädigung ist auch über die Vorfrage zu entscheiden, ob ein Entschädigungsübereinkommen der behördlichen Festsetzung entgegensteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1985; Nr 8; S 240-242)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:625.7/.8 Strassenbau
333.11 Enteignung: Grundbesitz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im ausserstreitigen Verfahren zur Festsetzung der Höhe der Enteignungsentschädigung ist auch über die Vorfrage zu entscheiden, ob ein Entschädigungsübereinkommen der behördlichen Festsetzung entgegensteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog