Haftung der Geschäftsführer der GmbH oder GmbH & Co KG für Steuern und Abgaben : Das Risiko der Geschäftsführung bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit

Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen, einer OHG oder einer Kommanditgesellschaft haftet bei einer GmbH bzw. einer GmbH & Co. KG der Unternehmer (Gesellschafter-Geschäftsführer) grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten des Unternehmens. Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung nur dann, wen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1985)
Ort / Verlag / Datum:21.05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
331.77 Angestellte, leitende
658.114.4 GesmbH
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-450848 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage