Ärztliche Entscheidungen zwischen Leben und Tod in strafrechtlicher Sicht
Euthanasie i. w. S. / Sterbenlassen / Die Beihilfe zur Selbsttötung bleibt straflos, und die aktive Euthanasie ist strafbar. Das folgt aus dem Gesetz und gilt ohne Rücksicht darauf, ob man diese differenzierende Behandlung für richtig hält oder nicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1985; Nr 8; S 365-370)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 19.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
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Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Juristenzeitung (1985; Nr 8; S 365-370)
Juristenzeitung (1985; Nr 8; S 365-370)