Ärztliche Entscheidungen zwischen Leben und Tod in strafrechtlicher Sicht
Euthanasie i. w. S. / Sterbenlassen / Die Beihilfe zur Selbsttötung bleibt straflos, und die aktive Euthanasie ist strafbar. Das folgt aus dem Gesetz und gilt ohne Rücksicht darauf, ob man diese differenzierende Behandlung für richtig hält oder nicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1985; Nr 8; S 365-370)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 19.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
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Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Euthanasie i. w. S. / Sterbenlassen / Die Beihilfe zur Selbsttötung bleibt straflos, und die aktive Euthanasie ist strafbar. Das folgt aus dem Gesetz und gilt ohne Rücksicht darauf, ob man diese differenzierende Behandlung für richtig hält oder nicht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |