Arbeitsleistungen als 'Aufwendungen'?

Die im Rahmen eines Auftrags oder eines auftragsähnlichen Verhältnisses erbrachten Arbeitsleistungen sind dann als 'Aufwendungen' zu vergüten, wenn dies dem wirklichen oder mutmasslichen Parteiwillen entspricht oder nach den Grundsätzen über die Geschäftsgrundlage geboten ist / Der Beauftr...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1985; Nr 8; S 359-365)
VerfasserIn: Köhler, Helmut
Ort / Verlag / Datum:19.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnformen
347.513 Schadenersatz
331.116 Arbeitsverträge
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die im Rahmen eines Auftrags oder eines auftragsähnlichen Verhältnisses erbrachten Arbeitsleistungen sind dann als 'Aufwendungen' zu vergüten, wenn dies dem wirklichen oder mutmasslichen Parteiwillen entspricht oder nach den Grundsätzen über die Geschäftsgrundlage geboten ist / Der Beauftrage kann grundsätzlich für seine Tätigkeit kein Entgelt als Aufwendungsersatz nach 670 BGB fordern / Für die Tätigkeit des Vereinsvorstandes und des geschäftsführenden Gesellschafters gilt das gleiche wie für den Beauftragten / Ob und in welchem Umfang der Geschäftsführer ohne Auftrag für seine Tätigkeit Aufwendungsersatz verlangen kann, beurteilt sich nach dem mutmasslichen Parteiwillen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog