Bindende Wirkung einer Entscheidung des Einigungsamtes : OGH 4 Ob 56/83 v.22.5.1984 / ArbVG: 34 Abs.2

Die Entscheidung des Einigungsamtes gem. 34 Abs.2 ArbVG schafft insofern Recht, als in anderen Verfahren, in denen das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Betriebes Vorfrage ist, von ihr ausgegangen werden muss.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:24.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998.74 Einigungsämter
331.15 Arbeitsverfassung
338.93 Betriebe
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Entscheidung des Einigungsamtes gem. 34 Abs.2 ArbVG schafft insofern Recht, als in anderen Verfahren, in denen das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Betriebes Vorfrage ist, von ihr ausgegangen werden muss.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog