Notlagenindikation : BGH, Urteil v.27.11.1984 - BGB 611, 823, 847 StGB 1975 218 a

Misslingt bei festgestellter Notlagenindikation, die auch auf wirtschaftlichen Umständen beruht, dem Arzt schuldhaft der Schwangerschaftsabbruch, so hat er in der Regel wie im Falle der misslungenen Sterilisation, der Mutter des Kindes den Unterhaltsaufwand zu ersetzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1985; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:04.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
347.615 Unterhaltspflicht
347.56 Haftpflicht, berufliche
614.23 Ärzte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht Dokument Nr. A-448602 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage