Notlagenindikation : BGH, Urteil v.27.11.1984 - BGB 611, 823, 847 StGB 1975 218 a
Misslingt bei festgestellter Notlagenindikation, die auch auf wirtschaftlichen Umständen beruht, dem Arzt schuldhaft der Schwangerschaftsabbruch, so hat er in der Regel wie im Falle der misslungenen Sterilisation, der Mutter des Kindes den Unterhaltsaufwand zu ersetzen.
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Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1985; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
347.615 Unterhaltspflicht 347.56 Haftpflicht, berufliche 614.23 Ärzte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Misslingt bei festgestellter Notlagenindikation, die auch auf wirtschaftlichen Umständen beruht, dem Arzt schuldhaft der Schwangerschaftsabbruch, so hat er in der Regel wie im Falle der misslungenen Sterilisation, der Mutter des Kindes den Unterhaltsaufwand zu ersetzen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |