Zur Vereinbarkeit von Steuerschuld und Haftungsschuld bei 'mehrstufigen ' Haftungsschulden

Der Satz der Unvereinbarkeit von Steuerschuld und Haftungsschuld gilt nich bei der Haftung für Haftungsschulden - Der Vertreter eines Arbeitgebers kann gem. 69, 34 AO auch für Lohnsteuern in Anspruch genommen werden, die er selbst als Steuerschuldner nach 38 Abs.2 EStG schuldet.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 16)
VerfasserIn: Lippross, Otto-Gerd
Ort / Verlag / Datum:19.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.713 Abgabenordnung
336.2 Lohnsteuer
343.359 Steuerhinterziehung
336.2 Steuerrecht
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Satz der Unvereinbarkeit von Steuerschuld und Haftungsschuld gilt nich bei der Haftung für Haftungsschulden - Der Vertreter eines Arbeitgebers kann gem. 69, 34 AO auch für Lohnsteuern in Anspruch genommen werden, die er selbst als Steuerschuldner nach 38 Abs.2 EStG schuldet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog