Zielkonflikte bei der Anwendung des 286 I BGB neben dem Rücktritt

Im Mittelpunkt der Argumentation des Verfassers steht der Hinweis, dass nur der aus der Verletzung eines geschützten Interesses adäquatkausal entstandene Schaden eine Ersatzpflicht auslöst.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 15)
VerfasserIn: Wunner, Sven Erik
Ort / Verlag / Datum:10.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Mittelpunkt der Argumentation des Verfassers steht der Hinweis, dass nur der aus der Verletzung eines geschützten Interesses adäquatkausal entstandene Schaden eine Ersatzpflicht auslöst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog