Das Zug-um-Zug-Prinzip im Insolvenzverfahren

Wählt der Masseverwalter bei gem 21 Abs 4 KO teilbaren Verträgen, die vom Gläubiger schon zum Teil erfüllt wurden, die weitere Abwicklung, so kann der Gläubiger dem Erfüllungsanspruch der Masse nicht die Zug-um-Zug-Einrede wegen der Gegenleistung, die auf die von ihm bereits erbrachte Leistung entfä...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 4)
VerfasserIn: Iro, Gert
Ort / Verlag / Datum:04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
347.4 Vertragsrecht
Region:Österreich
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