Das Zug-um-Zug-Prinzip im Insolvenzverfahren

Wählt der Masseverwalter bei gem 21 Abs 4 KO teilbaren Verträgen, die vom Gläubiger schon zum Teil erfüllt wurden, die weitere Abwicklung, so kann der Gläubiger dem Erfüllungsanspruch der Masse nicht die Zug-um-Zug-Einrede wegen der Gegenleistung, die auf die von ihm bereits erbrachte Leistung entfä...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 4)
VerfasserIn: Iro, Gert
Ort / Verlag / Datum:04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
347.4 Vertragsrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Wählt der Masseverwalter bei gem 21 Abs 4 KO teilbaren Verträgen, die vom Gläubiger schon zum Teil erfüllt wurden, die weitere Abwicklung, so kann der Gläubiger dem Erfüllungsanspruch der Masse nicht die Zug-um-Zug-Einrede wegen der Gegenleistung, die auf die von ihm bereits erbrachte Leistung entfällt, entgegenhalten. Wird ein Vertrag aufgelöst, so ist der Rückstellungsanspruch im Insolvenzverfahren des Partners Konkursforderung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog