Das Zug-um-Zug-Prinzip im Insolvenzverfahren
Wählt der Masseverwalter bei gem 21 Abs 4 KO teilbaren Verträgen, die vom Gläubiger schon zum Teil erfüllt wurden, die weitere Abwicklung, so kann der Gläubiger dem Erfüllungsanspruch der Masse nicht die Zug-um-Zug-Einrede wegen der Gegenleistung, die auf die von ihm bereits erbrachte Leistung entfä...
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
347.4 Vertragsrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wählt der Masseverwalter bei gem 21 Abs 4 KO teilbaren Verträgen, die vom Gläubiger schon zum Teil erfüllt wurden, die weitere Abwicklung, so kann der Gläubiger dem Erfüllungsanspruch der Masse nicht die Zug-um-Zug-Einrede wegen der Gegenleistung, die auf die von ihm bereits erbrachte Leistung entfällt, entgegenhalten. Wird ein Vertrag aufgelöst, so ist der Rückstellungsanspruch im Insolvenzverfahren des Partners Konkursforderung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |