Leistungsprämie und Ruhebezug : OGH 4 Ob 142/82 v.29.11.1983 - ABGB: 914

Die besondere Eigenart einer alljährlich festzusetzenden Leistungsprämie schliesst ihre Wertung als Bestandteil des 'Gehaltes' und damit ihre Einbeziehung in die auf das Gehalt abstellende Bemessungsgrundlage für den Ruhebezug aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:24.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Lohnzulagen
331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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