1295 ABGB : OGH 7 Ob 509/85 v.31.1.85
Der Pistenhalter hat lediglich den von ihm organisierten Skiraum zu sichern, nich aber das freie Skigelände ausserhalb dieses Raumes. Die dem Pistenhalter zukommende Verkehrssicherungspflicht muss unter ausgewogener Berücksichtigung der dem Pistenbenützer obliegenden Verpflichtung zu einer kontrolli...
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Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 796.2 Wintersport
796:34.09 Sport: Rechtsprobleme 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Pistenhalter hat lediglich den von ihm organisierten Skiraum zu sichern, nich aber das freie Skigelände ausserhalb dieses Raumes. Die dem Pistenhalter zukommende Verkehrssicherungspflicht muss unter ausgewogener Berücksichtigung der dem Pistenbenützer obliegenden Verpflichtung zu einer kontrollierten Fahrweise, doch zu entsprechenden Schutzmassnahmen führen, wo dem Skifahrer Gefahren drohen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |