1295 ABGB : OGH 7 Ob 509/85 v.31.1.85

Der Pistenhalter hat lediglich den von ihm organisierten Skiraum zu sichern, nich aber das freie Skigelände ausserhalb dieses Raumes. Die dem Pistenhalter zukommende Verkehrssicherungspflicht muss unter ausgewogener Berücksichtigung der dem Pistenbenützer obliegenden Verpflichtung zu einer kontrolli...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:16.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:796.2 Wintersport
796:34.09 Sport: Rechtsprobleme
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Pistenhalter hat lediglich den von ihm organisierten Skiraum zu sichern, nich aber das freie Skigelände ausserhalb dieses Raumes. Die dem Pistenhalter zukommende Verkehrssicherungspflicht muss unter ausgewogener Berücksichtigung der dem Pistenbenützer obliegenden Verpflichtung zu einer kontrollierten Fahrweise, doch zu entsprechenden Schutzmassnahmen führen, wo dem Skifahrer Gefahren drohen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog